Bekämpfung der Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, hat viele Erscheinungsformen und verursacht jährlich erhebliche Ausfälle in den Kassen der Sozialversicherung und bei den Steuereinnahmen. Sie belastet die öffentlichen Haushalte und führt mitunter zu sozialen Spannungen in der Gesellschaft.
Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind, je nach Erscheinungsform, unterschiedliche Behörden zuständig.
Zuständigkeit der Kreisverwaltung Mettmann
Die Kreisverwaltung Mettmann als Kreisordnungsbehörde ist für das gesamte Kreisgebiet zuständig, wenn
- ein niedergelassener Gewerbebetrieb (der nicht zum Reisegewerbe oder Marktgewerbe gehört = stehendes Gewerbe) ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig ausübt, ohne dass die handwerksrechtlichen Voraussetzungen (Handwerksrolleneintragung) vorliegen, oder wenn
- gewerbliche Tätigkeiten in erheblichem Umfang ohne Gewerbeanmeldung ausgeführt werden oder eine erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben wurde.
Sofern Sie einen der vorgenannten Fälle von Schwarzarbeit melden möchten, wenden Sie sich bitte an diese Ansprechpartner der Kreisverwaltung Mettmann.
Herr Tödter
Tel 02104 - 993020
Fax 02104 - 994575
Mail schwarzarbeit@kreis-mettmann.de
Web https://www.kreis-mettmann.de
Dienstgebäude
Düsseldorfer Straße 26
40822 Mettmann
Zimmer 1.158
Besuch nach Vereinbarung
Postanschrift
Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann
Dienstgebäude
Düsseldorfer Straße 26
40822 Mettmann
Zimmer 1.175
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Kreisverwaltung Mettmann
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