DIE DUALE AUSBILDUNG IM HANDWERK
Arbeiten und lernen kombiniert
Die Berufsausbildung wird als dual (zweiseitig) bezeichnet, weil sie an zwei Lernorten stattfindet: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Im Betrieb überwiegen die praktischen und in der Berufsschule die theoretischen Inhalte. Wichtige rechtliche Grundlagen für die duale Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HwO) sowie die jeweiligen Schulgesetze der Länder, in Nordrhein-Westfalen die Ausbildungsordnung Berufskolleg (APO-BK).